Zum Hauptinhalt springen

Restnutzungsdauergutachten

Steuerliche Abschreibung optimieren und sofort Steuern sparen.

Ein Restnutzungsdauergutachten weist nach, wie lange Ihre Immobilie tatsächlich noch nutzbar ist – und ermöglicht Ihnen dadurch eine höhere jährliche Abschreibung.

So funktioniert die Steuerersparnis

Ohne Gutachten

Das Finanzamt geht pauschal von 50 Jahren Nutzungsdauer aus

2%

jährliche Abschreibung

Gutachten weist nach

Gutachten weist nach

Mit Gutachten

Tatsächliche Nutzungsdauer ist oft nur 25 Jahre

4%

jährliche Abschreibung

Ergebnis:

doppelte Abschreibung → spürbar weniger Steuern pro Jahr

IHRE PERSÖNLICHE ERSPARNIS
Rechnen Sie es sich selbst aus
Gesetzliche AfA (2%)
10.000 €/Jahr
Mögliche AfA (4%)
20.000 €/Jahr
Geschätzte jährliche Steuerersparnis
4.200 €
Unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab.

Selbstcheck

Wann lohnt sich das Gutachten?

Beispiel-Ersparnis

Kaufpreis-Immobilie

500.000€

Gesetzliche AfA (2%)

10.000€/Jahr

AfA nach Gutachten (4%)

20.000€

Mehr Abschreibung/Jahr

10.000€

Preise

Eigentumswohnung

699€

inkl. MwSt.

+ Besichtigung 249€

Ein-/Zweifamilienhaus
749€
inkl. MwSt.

+ Besichtigung 249€

Mehrfamilienhaus ab 3 WE/ Wohn- und Geschäftshaus/ Gewerbeeinheit

799€

inkl. MwSt.

+ Besichtigung 249€

Aufpreis nach Objektgröße: ab 350 m² +130 € · ab 750 m² +265 € (jeweils inkl. MwSt.)

Ablauf

Anfrage & Unterlagenprüfung

Sie schildern uns Ihre Immobilie ganz einfach über unser Anfrageformular – mit Angaben wie Baujahr, Grundriss und ggf. Sanierungshistorie. Wir prüfen Ihre Angaben und klären, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.

Bewertungsprozess

Auf Basis Ihrer Angaben – bei Bedarf ergänzt durch eine Ortsbesichtigung – ermitteln wir die tatsächliche Restnutzungsdauer nach anerkannten Verfahren.

Erstellung des Gutachtens

Wir erstellen Ihr rechtssicheres, vollständiges Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 – nachvollziehbar begründet und finanzamtstauglich aufbereitet.

Übergabe & steuerliche Nutzung

Sie erhalten Ihr fertiges Gutachten in der Regel innerhalb von einer Woche per E-Mail – bereit zur Einreichung bei Ihrer nächsten Steuererklärung.

Sind noch Fragen offen?

Ein Restnutzungsdauergutachten weist die tatsächliche, wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nach – im Unterschied zur pauschalen gesetzlichen Annahme von 50 Jahren. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, ermöglicht das eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) und damit eine geringere Steuerlast.

In der Regel dann, wenn Ihre vermietete Immobilie mindestens 30 Jahre alt ist und in den letzten Jahren keine umfassende Kernsanierung oder Modernisierung stattgefunden hat. Nutzen Sie gerne unseren Rechner oben auf dieser Seite für eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Ersparnis.

Ja. Seit dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) sind Restnutzungsdauergutachten als Nachweis für eine verkürzte Abschreibungsdauer ausdrücklich anerkannt, sofern sie fachlich fundiert und nachvollziehbar erstellt wurden.

Unsere Gutachten werden nach den anerkannten Verfahren und aktuellen Standards (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt und orientieren sich konsequent an der BFH-Rechtsprechung. Damit ist die Anerkennungswahrscheinlichkeit sehr hoch. Sollte es dennoch zu Rückfragen des Finanzamts kommen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Ja, eine Anpassung der Abschreibung ist auch nachträglich für laufende und ggf. bereits eingereichte Steuererklärungen möglich. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.

In der Regel genügen Angaben zu Baujahr, Grundriss und – falls vorhanden – zur Sanierungshistorie Ihrer Immobilie. Alle relevanten Angaben erfassen wir bequem über unser Anfrageformular.

In der Regel 1–3 Wochen ab vollständiger Unterlagenprüfung.

Nein. Das Gutachten wird einmalig erstellt und gilt für die gesamte weitere Abschreibungsdauer, sofern sich keine wesentlichen Änderungen an der Immobilie ergeben (z. B. durch eine spätere Kernsanierung).

Gutachten jetzt beauftragen