Restnutzungsdauergutachten
Steuerliche Abschreibung optimieren und sofort Steuern sparen.
Ein Restnutzungsdauergutachten weist nach, wie lange Ihre Immobilie tatsächlich noch nutzbar ist – und ermöglicht Ihnen dadurch eine höhere jährliche Abschreibung.
So funktioniert die Steuerersparnis
Ohne Gutachten
Das Finanzamt geht pauschal von 50 Jahren Nutzungsdauer aus
2%
jährliche Abschreibung
Gutachten weist nach
Gutachten weist nach
Mit Gutachten
Tatsächliche Nutzungsdauer ist oft nur 25 Jahre
4%
jährliche Abschreibung
Ergebnis:
doppelte Abschreibung → spürbar weniger Steuern pro Jahr
Selbstcheck
Wann lohnt sich das Gutachten?
- Ihre vermietete Immobilie ist mindestens 30 Jahre alt.
- In den letzten 25 Jahren wurde keine Kernsanierung durchgeführt.
- In den letzten 15 Jahren keine umfassende Modernisierung.
Beispiel-Ersparnis
Kaufpreis-Immobilie
500.000€
Gesetzliche AfA (2%)
10.000€/Jahr
AfA nach Gutachten (4%)
20.000€
Mehr Abschreibung/Jahr
10.000€
Preise
Eigentumswohnung
699€
inkl. MwSt.
+ Besichtigung 249€
+ Besichtigung 249€
799€
inkl. MwSt.
+ Besichtigung 249€
Aufpreis nach Objektgröße: ab 350 m² +130 € · ab 750 m² +265 € (jeweils inkl. MwSt.)
Ablauf
Anfrage & Unterlagenprüfung
Sie schildern uns Ihre Immobilie ganz einfach über unser Anfrageformular – mit Angaben wie Baujahr, Grundriss und ggf. Sanierungshistorie. Wir prüfen Ihre Angaben und klären, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Bewertungsprozess
Auf Basis Ihrer Angaben – bei Bedarf ergänzt durch eine Ortsbesichtigung – ermitteln wir die tatsächliche Restnutzungsdauer nach anerkannten Verfahren.
Erstellung des Gutachtens
Wir erstellen Ihr rechtssicheres, vollständiges Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 – nachvollziehbar begründet und finanzamtstauglich aufbereitet.
Übergabe & steuerliche Nutzung
Sie erhalten Ihr fertiges Gutachten in der Regel innerhalb von einer Woche per E-Mail – bereit zur Einreichung bei Ihrer nächsten Steuererklärung.
Sind noch Fragen offen?
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten weist die tatsächliche, wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nach – im Unterschied zur pauschalen gesetzlichen Annahme von 50 Jahren. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, ermöglicht das eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) und damit eine geringere Steuerlast.
Lohnt sich ein Gutachten für mich?
In der Regel dann, wenn Ihre vermietete Immobilie mindestens 30 Jahre alt ist und in den letzten Jahren keine umfassende Kernsanierung oder Modernisierung stattgefunden hat. Nutzen Sie gerne unseren Rechner oben auf dieser Seite für eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Ersparnis.
Werden solche Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja. Seit dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) sind Restnutzungsdauergutachten als Nachweis für eine verkürzte Abschreibungsdauer ausdrücklich anerkannt, sofern sie fachlich fundiert und nachvollziehbar erstellt wurden.
Was, wenn das Finanzamt das Gutachten trotzdem ablehnt?
Unsere Gutachten werden nach den anerkannten Verfahren und aktuellen Standards (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt und orientieren sich konsequent an der BFH-Rechtsprechung. Damit ist die Anerkennungswahrscheinlichkeit sehr hoch. Sollte es dennoch zu Rückfragen des Finanzamts kommen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Kann ich die AfA nachträglich ändern?
Ja, eine Anpassung der Abschreibung ist auch nachträglich für laufende und ggf. bereits eingereichte Steuererklärungen möglich. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
Welche Unterlagen benötige ich?
In der Regel genügen Angaben zu Baujahr, Grundriss und – falls vorhanden – zur Sanierungshistorie Ihrer Immobilie. Alle relevanten Angaben erfassen wir bequem über unser Anfrageformular.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel 1–3 Wochen ab vollständiger Unterlagenprüfung.
Muss ich das Gutachten jedes Jahr erneuern?
Nein. Das Gutachten wird einmalig erstellt und gilt für die gesamte weitere Abschreibungsdauer, sofern sich keine wesentlichen Änderungen an der Immobilie ergeben (z. B. durch eine spätere Kernsanierung).